Beratungslehrer
Aufgaben
Beratung bei:
A Schulschwierigkeiten
- Lernstörungen (Konzentrationsschwäche, Motivationsprobleme, Lern- und Arbeitsverhalten); plötzlicher Leistungsabfall,
Prüfungsangst, Schulangst, Angst vor schriftlichen und mündlichen Leistungsüberprüfungen, Versagensängste im Unterricht
- Verhaltensauffälligkeiten und soziale Integrationsschwierigkeiten sowie Identitätsprobleme (z.B. Pubertät, Schulwechsel)
B Schullaufbahnfragen
Anpassung an das gymnasiale Niveau, Sprachen- und Profilwahl, Kurswahl, Freiwilliges Wiederholen, Wechsel in eine andere Schulform
C Vermittlung an andere Beratungsstellen
Schulpsychologische Beratungsstelle, Erziehungsberatung, Einzel- und Familientherapie, Sozial-, Jugend- und Gesundheitsamt
Arbeitsweise
- Beratungslehrer sind direkter Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer.
- Beratungslehrer sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Beratungen und Untersuchungen sind in der Regel unter Ausschluss Dritter durchzuführen.
- In Ausnahmefällen entscheidet der Beratungslehrer über das Hinzuziehen Dritter nach schriftlichem Einverständnis des
betreffenden Schülers bzw. eines Erziehungsberechtigten.
- Im erforderlichen Fall arbeiten die Beratungslehrer eng mit dem zuständigen Schulpsychologen zusammen.
- Die Beratungslehrer ermitteln weitere diagnostische und therapeutische Hilfen und nehmen, bei vorliegendem Einverständnis der
Betroffenen, Kontakt mit Personen und Institutionen auf, die an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
mitwirken.